Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Sollten Sie eine Frage zu unseren AGB haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
§1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht beide Vertragspartner schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Mündlich anderslautende Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtskräftig. Alle schriftlichen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer / Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§2
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§3
Bestätigte Preise sind Tagespreise, dies immer unter dem Vorbehalt, dass am Tage der Lieferung oder Erledigung des Auftrages die dann gültigen Preise berechnet werden.
§4
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Werk, anderslautende Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Falls nicht ausdrücklich und schriftlich eine Versandart vereinbart wurde, so steht die Wahl der Versandart dem Auftragnehmer frei.
§5
Vereinbarte und schriftlich bestätigte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Betriebsstörungen aufgrund von höherer Gewalt entbinden von der Einhaltung der Liefertermine und können in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen führen. Dies gilt ebenso für vereinbarte Fixtermine. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Kunden aus alten Forderungen entfällt die Lieferpflicht so lange, bis die Forderungen und die evtl. entstandenen Kosten ausgeglichen sind. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Zahlungsbedingung außer Kraft zu setzen und alle offenen Beträge sofort fällig zu stellen. Tritt der vor- benannte Fall ein, so gilt Nachnahme oder Vorkasse nachträglich als vereinbart. Ein Mehr- oder Minderlieferung/-leistung von bis zu 10 % des Auftragsvolumens wird vorbehalten.
§6
Musterschutz- und Urheberrechte oder alle sonstigen Rechte verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer. Anderslautende Bedingungen und Vereinbarungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Rechtseigentums – Veränderungen sind/wurden durch Vertrag und/oder ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Auftragnehmer akzeptiert.
§7
Reklamationen, Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen, die berechtigt sind, werden nur dann anerkannt, wenn binnen einer Frist von 7 Tagen ab Warenerhalt oder Auftragserledigung diese schriftlich vorgetragen wurden. Rücksendungen bedürfen einer
Einverständniserklärung des Auftragnehmers. Zu berechtigten Reklamationen erfolgen Ersatzlieferungen oder Gutschriften.
§8
Es gelten die nachstehenden Zahlungsbedingungen grundsätzlich als vereinbart:
für Neukunden: Leistungserbringung erst nach Vorkasse
für Stammkunden: Lohnarbeiten: sofort netto Kasse bzw. Vorkasse
für Warenlieferungen: 14 Tage abzüglich 2 % Skonto / 30 Tage netto Kasse
bei Aufträgen über einem Wert von 1.000,00 Euro: 1/2 des Auftragswertes bei Auftragserteilung, 1/2 nach Lieferung oder Leistungserfüllung
Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungszielüberschreitungen werden 4 % pa. Verzugszinsen bezogen auf den Rechnungswert für die Überziehung fällig.
§9
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Durch Bearbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum, gemäß § 950 BGB, an der neuen Sache. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. Für Rechte und erbrachte Leistungen gelten die Bedingungen des § 6 dieser Geschäftsbedingungen.
§10
Für bestellte Waren hat der Käufer die Transportversicherung abzuschließen.
§11
Änderungen, Anpassungen, zusätzliche Arbeiten nach Freigabe der Gestaltungsvorlagen werden gesondert nach Zeit und Aufwand abgerechnet.
§12
Im Krankheitsfall oder höherer Gewalt besteht kein Recht auf Rückforderung erbrachter Leistungen, überreichter Gestaltungsvorlagen oder Schadensersatz selbiger.
§13
Falls nicht anders angeboten, werden Reklamationsabwicklung und -management werden gesondert nach Zeit und Aufwand abgerechnet.
§14
Bei Beschriftungen und Beklebungen (Herstellung und Montage) kann es nicht verhindert werden, dass sich kleine Staubpartikel unter der Klebefolie verfangen und an der Oberfläche zu sehen sind. Das ist kein Mangel, sondern ist normal, da die Montage und Herstellung nicht in völlig staubfreier Umgebung stattfindet.
§15
Der Auftraggeber garantiert, dass für die zu gestaltenden Räume die korrekte Nutzung eintragen ist. Andernfalls hat er uns schriftlich darauf hinzuweisen.
§16
Die Projektrealisierung beinhaltet nur den organisatorischen Ablauf, der Kunde wurde vor Vertragsabschluss genauestens informiert, dass wir keine technischen Abnahmen machen und/oder gewährleisten können. Abnahmen werden vom Kunden mit dem Handwerker gemacht.
§17
Mündliche Nebenabsprachen (Preise + Ausführungen) haben nur dann ihre Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt wurden/werden.
*innerhalb von NRW
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